Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab dem 01.08.25
Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Kurse und Veranstaltungen des Familienzentrums, Bereich Familienbildung. Sie gelten ergänzend zur Entgeltordnung.
Vertragsschluss
Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
Die Anmeldung für einen Kurs oder eine Veranstaltung ist ein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt durch Annahmeerklärung des Familienzentrums, Bereich Familienbildung, in Form der Anmeldebestätigung zustande.
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften bleibt unberührt.
Zahlung des Entgelts
Die Höhe des Entgelts für Kurse, offene Treffs und Veranstaltungen ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung geltenden Entgeltordnung.
Die Entgelte für Kurse, offene Treffs und Veranstaltungen wird mit der Anmeldung fällig.
Das Entgelt enthält eine einmalige Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 2,00 €.
Die Abbuchung erfolgt in der Regel per Bankeinzug auf Basis der Einzugsermächtigung. Bei fehlgeschlagenem Einzug wird die von der Bank erhobene Gebühr in Rechnung gestellt. Wird die Ausstellung einer Rechnung gewünscht, werden dafür 4,00 € berechnet.
Ermäßigungen
Folgende Ermäßigungen der Entgelte werden gewährt:
a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz;
b) 50 % Ermäßigung bei der Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt;
c) 25 % Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung;
d) 25 % Ermäßigung bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BaföG, BAB;
e) 25 % Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende.
Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren.
Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens bis zu Beginn des Kurses bzw. der Veranstaltung geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig.
Die Verwaltungspauschale, Eintritte, Lebensmittel- und Materialumlage sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
Rücktritt und Kündigung durch das Familienzentrum, Bereich Familienbildung
Die Mindestzahl der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Wird die Mindestzahl nicht erreicht, kann das Familienzentrum vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen den Angemeldeten hierdurch nicht. Über Ausnahmen bei der Mindestzahl der Teilnehmenden entscheidet die Leitung des Familienzentrums.
Das Familienzentrum kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die das Familienzentrum nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall der Kursleitung wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt für die besuchten Veranstaltungsstunden erhoben. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die/den Vertragspartner*in unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die/den Vertragspartner*in ohne Wert ist. Das Familienzentrum wird das gegebenenfalls vorab entrichtete Entgelt zurückerstatten.
Das Familienzentrum kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
• Gemeinschaftswidriges Verhalten bzw. Störung des Veranstaltungsbetriebs
• Ehrverletzungen jeglicher Art
• Diskriminierung von Personen aufgrund Ihres Alters, Geschlechts, Hautfarbe, Religion
• Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische, weltanschauliche Zwecke oder Agitationen aller Art
• Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung
Statt einer Kündigung kann das Familienzentrum dendie Vertragspartner*in auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch des Familienzentrums wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
Rücktritt und Kündigung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer
Eine Abmeldung von Kursen muss schriftlich spätestens 10 Werktage vor Kursbeginn vorliegen. Bei einer späteren Abmeldung wird grundsätzlich das komplette Entgelt fällig.
Eine Teilerstattung ist möglich, wenn
• Schwangere den gebuchten Kurs aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können
oder
• Teilnehmende, die Kursreihen gebucht haben, in der ersten Hälfte feststellen, dass sie weitere Kurstermine (wegen Krankheit oder Wohnortwechsel) nicht werden wahrnehmen können. Jeweils ist ein entsprechender Nachweis (ärztliches Attest, Ummeldung) erforderlich. Es wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von 25%, zusätzlich zu dem Entgelt für die besuchten Kursstunden, erhoben.
Die Erstattung des Entgelts für versäumte Termine ohne Nachweis der oben genannten Ausnahmen ist nicht möglich.
Aufsichtspflicht
Kinder sind pünktlich abzuholen. In Eltern-Kind-Kursen obliegt die Aufsichtspflicht für die Kinder den Eltern bzw. Begleitpersonen.
Kinderbetreuung für Kinder ab 3 Jahren
Einige Kurse werden auf Wunsch mit Kinderbetreuung angeboten. In den Kursbeschreibungen ist dies gegebenenfalls gesondert aufgeführt. Bitte informieren Sie nach Eingang der Anmeldebestätigung das Service-Büro des Familienzentrums, wenn sie Betreuung für ihr/e Kind/er wünschen. Die Kinderbetreuung kann nur zur Verfügung gestellt werden, wenn mindestens zwei Kinder angemeldet sind. Die Kosten für die Betreuung werden auf die Anzahl der angemeldeten Kinder umgelegt und den angemeldeten Erwachsenen in Rechnung gestellt.
Haftung
Das Familienzentrum Darmstadt übernimmt keine Haftung bei Unfall, Diebstahl oder Sachschaden während der Teilnahme an den Kursen, Treffs oder Veranstaltungen.
Datenverarbeitung
Das Familienzentrum nutzt das Kursverarbeitungsprogramm von Kufer.
Dazu werden mit vorliegendem Einverständnis Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift der Teilnehmenden und im Falle der erteilten Einzugsermächtigung die Bankverbindung gespeichert.
Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgeschäft
(betrifft außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossene Verträge und Fernabsatzverträge, bei denen der Vertragsabschluss per Telefon, Telefax, Briefwechsel, E-Mail oder Internet zustande kam)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Familienzentrum, familienbildung@darmstadt.de, Tel.: 06151-132509) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür ein Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular bei uns anfordern. Zur Wahrung des Widerrufsrechts reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der von Ihnen gebuchte Kurs oder die gebuchte Veranstaltung (=Dienstleistung) bereits während des Laufs der Widerrufsfrist begonnen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Entgeltordnung des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung
Gültig ab 01.08.2025
1. Allgemein
Das Familienzentrum Darmstadt, Bereich Familienbildung, erhebt privatrechtliche Entgelte für die Teilnahme an ihren Kursen, Veranstaltungen und Treffs.
2. Höhe des (Regel-)Entgelts
2.1. Für die Offenen Treffs wird pro Termin à 2,67 Unterrichtseinheit unabhängig von der Anzahl der Teilnehmenden ein Entgelt von 3,00 Euro erhoben.
Zusätzlich wird eine Verwaltungspauschale einmalig pro Halbjahr von 2,00 Euro je Offener Treff(-Reihe) erhoben.
Wenn eine Rechnungsstellung erfolgen soll, wird ein Rechnungsentgelt von 4,00 Euro erhoben.
2.2. Das Regelentgelt für Kurse der Familienbildung wird pro UE in Abhängigkeit der Teilnehmenden erhoben:
a) 5 - 6 Teilnehmende: 7,00 Euro
b) 7 - 9 Teilnehmende: 6,00 Euro
c) 10 und mehr Teilnehmende: 5,00 Euro
2.3. Für jedes weitere Kind wird in Eltern-Kind-Kursen 3,00 Euro pro UE erhoben.
2.4. Pro Kurs(-Reihe) wird eine Verwaltungspauschale von 2,00 Euro erhoben. Wenn eine Rechnungsstellung erfolgen soll, wird ein Rechnungsentgelt von 4,00 Euro erhoben.
2.5. Für besondere Kosten können Zuschläge zu den Entgelten erhoben werden, insbesondere für:
a) Schwimmbadeintritt
b) Lebensmittel
c) Material
3. Abweichende Entgelte
3.1. Bei Angeboten, Veranstaltungen und offenen Treffs, die auf vertraglicher Basis oder in Kooperation mit anderen Abteilungen oder Institutionen durchgeführt werden, gelten die jeweiligen Vereinbarungen pro Angebot mit Wirkung auf Entgeltfestlegung oder –befreiung.
3.2. Geeignete Kursreihen und –kombinationen und offene Treffs werden, sofern möglich, entgeltreduziert angeboten. Auf die Rabatte wird explizit hingewiesen. Ohne entsprechenden Hinweis besteht kein Anspruch auf Rabattierung.
3.3. Bei entgeltfreien Veranstaltungen entfällt ebenfalls die Verwaltungspauschale.
3.4. Im Einzelfall sind Ausnahmen von der Entgeltordnung zulässig.
4. Gutscheine
4.1. Für die Teilnahme an Angeboten der Familienbildung werden auf Wunsch Gutscheine erstellt.
5. Ermäßigungen
5.1. Folgende Ermäßigungen der Entgelte werden gewährt:
a) 50 % Ermäßigung bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld), dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz;
b) 50 % Ermäßigung bei der Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Wissenschaftsstadt Darmstadt;
c) 25 % Ermäßigung bei Nachweis einer Schwerbehinderung;
d) 25 % Ermäßigung bei Bezug von Arbeitslosengeld I, Wohngeld, BaföG, BAB;
e) 25 % Ermäßigung für Schülerinnen und Schüler sowie Studierende.
5.2. Es ist nicht möglich, mehrere Ermäßigungsansprüche miteinander zu kombinieren. Bestehen mehrere Ermäßigungsansprüche wird der höhere Anspruch gewährt.
5.3. Der Ermäßigungsanspruch muss bei der Anmeldung, spätestens bis zu Beginn des Kurses bzw. der Veranstaltung geltend gemacht und nachgewiesen werden. Der Ermäßigungsnachweis muss den Namen und die Gültigkeitsdauer enthalten. Sollten die Ermäßigungsnachweise nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt fällig.
5.4. Die Verwaltungspauschale, Eintritte, Lebensmittel- und Materialumlage sind von der Ermäßigung ausgeschlossen.
5. Rücktritt und Kündigung
Die Rücktrittsbedingungen und damit zusammenhängenden Stornierungskosten für
Teilnehmende ergeben sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Familienzentrums Darmstadt, Bereich Familienbildung. Fälle, in denen die Familienbildung vom Vertrag zurücktritt oder diesen kündigt, ergeben sich ebenfalls aus den AGB. Die AGB gelten neben dieser Entgeltordnung.
6. Ausnahmeregelungen
Die Leitung des Jugendamtes kann im Einzelfall Ausnahmen von den Vorschriften
der Entgeltordnung zulassen. Die Leitung kann die ihr übertragene Befugnis weiter delegieren.
Beispielsweise kann bei Unterschreitung der Mindestteilnehmendenzahl der Kurs mit einer
verkürzten Stundenzahl oder einem erhöhten Entgelt durchgeführt werden.
7. Besteuerung
Soweit es sich bei den Leistungen nicht um typische steuerfreie Leistungen der Familienbildung im Sinne des Umsatzsteuerrechts handelt, ist neben den festgelegten Einnahmen die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe zu erheben.
8. Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt ab dem 01.08.2025 in Kraft.

