Vertrag
Der Vertrag kommt mit Eingang Ihrer Anmeldung und der Annahme durch das Familienzentrum Darmstadt zustande. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen gilt als Anmeldung und die Kursgebühr wird erhoben.
Kursgebührenzahlung
Die Gebührenzahlung erfolgt durch einmalige Einzugsermächtigung. Bei fehlgeschlagenem Einzug geben wir die von der Bank erhobene Gebühr an Sie weiter. Eine Barzahlung ist nur mit persönlicher Vorsprache möglich. Die Kursgebühr enthält eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 1,50 €.
Rücktrittsrecht
Eine Abmeldung von Kursen muss schriftlich spätestens 14 Tage vor Kursbeginn vorliegen. Bei einer späteren Abmeldung werden grundsätzlich 100% der Kursgebühr fällig. In folgenden Ausnahmefällen ist eine Teilerstattung möglich:
• Teilnehmerinnen von Kursen für Schwangere nach Vorlage eines ärztlichen Attestes
• Teilnehmer*innen, die nachweislich wegen Krankheit oder Wohnortwechsel in der ersten Hälfte des Kurses nicht teilnehmen können
Es wird in diesen Fällen eine Bearbeitungsgebühr von 25% erhoben. Eine Teilrückerstattung für versäumte Termine ist nicht möglich. Das Familienzentrum kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmer*innenzahl nicht erreicht wird, die Kursleitung ausfällt oder andere, vom Familienzentrum nicht zu vertretende Gründe auftreten. Bereits gezahlte Kursgebühren werden dann erstattet.
Aufsichtspflicht
Wir bitten darum, die Kinder von Kinderkursen pünktlich abzuholen. In Erwachsenen-Kind-Kursen obliegt die Aufsichtspflicht für die Kinder den Eltern bzw. Begleitpersonen.
Kinderbetreuung
Einige Kurse werden auf Wunsch mit Kinderbetreuung angeboten (siehe Kursausschreibung). Bitte geben Sie bei der Anmeldung an, wenn Kinderbetreuung für 1 bis 6-Jährige gewünscht wird. Zur Kostendeckung wird eine Unkostenpauschale von 2,60 € pro Kind und Kursstunde erhoben.
Haftung
Das Familienzentrum Darmstadt übernimmt keine Haftung bei Unfall, Diebstahl oder Sachschaden während der Teilnahme an den Veranstaltungen.
Gebührenermäßigungen
In Darmstadt gemeldete Teilnehmer*innen erhalten folgende Ermäßigungen der Kursgebühr (ohne Verwaltungspauschale/Lebensmittel- und Materialumlage):
• 50% bei Nachweis von ALG I; Schwerbehinderung; Schulbesuch; Studium; Senioren im Besitz einer Teilhabecard
• 75% bei Nachweis von ALG II, Grundsicherung; Wohngeld; BaföG
Datenschutz
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt bedient sich zur Erfassung der Teilnehmenden an Kursen zur Entgelterhebung einer automatisierten Datenverarbeitung. Dazu werden Name, Vorname, Anschrift, Kursnummer, Semester, Kurstitel und Kursentgelt, im Falle des Entgelteinzugs die Bankverbindung sowie die Angabe männlich/weiblich in einer Teilnehmerdatei gespeichert.